Bei Aktivitäten in der Nähe von Freileitungen kann die zu große Nähe einer Baumaschine einen Lichtbogen (Zündung) verursachen.
Nachdem die Netze identifiziert wurden, ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden:
3 Meter für Leitungen oder Anlagen mit einer Spannung U < 50.000 Volt; 5 Meter für Leitungen oder Anlagen mit einer Spannung U > 50.000 Volt (C. trav., Art. R. 4534–108). Wenn Erdbewegungs-, Transport-, Hebe- oder Handhabungsgeräte in der Nähe einer Stromleitung verwendet oder bewegt werden müssen, die nicht stromlos geschaltet werden kann, müssen Sie für die Anpassung und Installation dieser Geräte und Arbeitsmittel sorgen, um bei der Ausführung der Arbeiten Mindestsicherheitsabstände einzuhalten . (C. Trav., Art. R. 4534–125).
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